Jeder Arbeitsunfall ist vom Arbeitgeber der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, dem Dachverband der deutschen Berufsgenossenschaften. Ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, liegt im Beurteilungsermessen der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
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Betriebsunfall – was tun als Arbeitgeber?
Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsunfall in Ihrem Betrieb dauerhaft ausschließen können. Sie arbeiten mit Menschen zusammen und werden deshalb immer mit Einflüssen zu tun haben, die Sie nicht oder nur begrenzt steuern können. Durch unsere Produkte, wie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, haben Sie die Möglichkeit präventiv das Schadensausmaß eines eventuellen Unfallereignisses deutlich zu reduzieren.
Gefährdungsbeurteilung überarbeiten
Unternehmer überarbeitet Gefährdungsbeurteilung
Wenn es, trotz aller von Ihnen umgesetzten Maßnahmen, zu einem Arbeitsunfall in Ihrem Betrieb kommen sollte, so denken Sie unbedingt daran, nach einer fachlichen Unfallanalyse, diese in der Gefährdungsbeurteilung des betreffenden Bereiches zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, nach einem Unfallereignis, die betreffende Gefährdungsbeurteilung zu überarbeiten und anzupassen. Es muss erkennbar sein, dass Maßnahmen festgelegt wurden, um eine Wiederholung des Unfallereignisses nach menschlichem Ermessen auszuschließen.
Sie legen durch ihr Verhalten fest, wie ihre Mitarbeiter und insbesondere ihre Führungskräfte zukünftige Gefahrensituationen beurteilen und die von Ihnen festgelegten Maßnahmen umsetzen. Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf und von daher können Sie als der Entscheidungsträger im Unternehmen sehr viel zur Arbeitssicherheitskultur beitragen.
Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, einen Arbeitsunfall als gegeben hinzunehmen. In unserem online Seminar Arbeitssicherheit für Führungskräfte erklären wir, wie die Ursache Ereignis Wirkungskette zu Arbeitsunfällen führen kann. Jeder Unfall und somit auch jeder Arbeitsunfall ist vermeidbar. Die umfangreiche Literatur und die Regelwerke, die im Bereich der Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen, geben Ihnen genügend Anhalts- und Ansatzpunkte, um schwere Unfallereignisse nahezu auszuschließen. Das setzt natürlich eine kritische und intensive Auseinandersetzung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter mit dem Thema voraus. Verlassen Sie sich nicht auf Herstellerangaben, da diese zum Teil praxisfern und im wesentlichen auf Eigenschutz abgestellt sind. Nicht umsonst fordert die Betriebssicherheitsverordnung in Paragraph 13 die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung einer jeden Maschine und einer jeden Anlage, egal ob eine CEE Zertifizierung vorliegt oder nicht. Trotzdem sind die Sicherheitshinweise des Herstellers eine gute Basis zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden; nutzen Sie die Hinweise des Herstellers, seine und auch Erfahrung anderer, die mit der entsprechenden Anlage gemacht wurden, und fügen Sie ihre betriebsspezifischen Besonderheiten hinzu. Auch hier gilt ganz klar, für die Arbeitssicherheit im Betrieb und somit für Leben und Gesundheit aller ihrer Mitarbeiter tragen Sie als Unternehmer die Hauptverantwortung. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und je nach Schadensschwere zur juristischen Aufarbeitung, und Sie sind als Arbeitgeber nicht in der Lage die gesetzlichen Vorgaben, die Sie zu erfüllen haben dokumentarisch nachzuweisen, sind Sie nach Paragraph 823 BGB schadensersatzpflichtig und können im schlimmsten Fall sogar juristisch belangt werden. Rechtssichere und durch unseren Sicherheitsingenieur erstellte Gefährdungsbeurteilungen passend zu jeder Branche finden Sie in unserem Shop.
Arbeitsunfall melden
Jeder Arbeitsunfall ist den gesetzlichen Unfallversicherungen zu melden, und zwar von Ihnen als Führungskraft. Jeder bei Ihnen beschäftigte Mitarbeiter ist automatisch über Ihre Mitgliedsbeiträge und Ihre Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft versichert. Somit sind Sie als Arbeitgeber und Vertragspartner der Versicherung im Schadensfall dazu verpflichtet, den jeweiligen Schaden an die Versicherung zu melden. Da im Falle eines Zweifels, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, die Berufsgenossenschaft sich vorbehält eine Prüfung des Sachverhaltes vorzunehmen, sollte jedes Unfallereignis mit einer Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft weitergegeben werden. Sie können sich viel Zeit ersparen, wenn Sie in diesem Sinne Verfahren. Wir haben in der Praxis zum Teil stundenlange Diskussionen mit Geschäftsführern und Vorgesetzten geführt, ob das jeweilige Ereignis ein Arbeitsunfall ist oder nicht, um dann doch von der Entscheidung des Sachbearbeiters der zuständigen Berufsgenossenschaft überrascht zu werden. Im Sinne Ihrer Fürsorgepflicht sollten auch Sie ein Interesse daran haben, dass der in Ihrem Betrieb verunfallte Mitarbeiter die bestmögliche Unterstützung und Hilfe zur Wiedergenesung erhält. Wenn die Berufsgenossenschaft im Zweifel einen Arbeitsunfall als solchen wertet, den sie nicht in diese Kategorie eingeordnet hätten, so freut sich ihr Mitarbeiter darüber.
Weitere Arbeitsunfälle verhindern
Mensch mit Krücke
Was tun als Arbeitgeber: Das betrifft nicht nur einen bereits geschehenen Arbeitsunfall! Machen Sie mögliche Arbeitsunfälle zum Thema. Sensibilisieren Sie als Arbeitgeber ihre Führungskräfte für die Erfassung sämtlicher Arbeitsunfälle und Unfallereignisse, auch der Beinaheunfälle. Sprechen Sie mit den Mitarbeitern und versuchen Sie diese dazu zu bringen, risikoreiches Verhalten und gefährliche Arbeitsabläufe zu melden oder, was noch besser ist, diese durch positives Einwirken auf die Beteiligten selbständig abzustellen. Der Mitarbeiter vor Ort ist am besten darüber informiert, wann und wie oft er in gefährlichen Situation ein Unfallrisiko eingeht und wie dieses zu vermeiden wäre. Manchmal sind es Routinen, manchmal aber auch unwissende Vorgesetzte, die dazu führen, dass solche Hinweise entweder nicht gehört oder bewusst ignoriert werden. Einen oder mehrere Mitarbeiter oder Führungskräfte auf sicherheitstechnisches Fehlverhalten hinzuweisen, ist immer unbequem. Es kostet Überwindung, da man beim Ansprechen eines sicherheitstechnischen Fehlverhaltens zu 99% die betreffenden Personen aus ihrer Komfortzone herausholen muss. Handelt es sich bei einer oder mehrerer der betreffenden Personen um meinen Vorgesetzten, kann sich vermutlich jeder die mögliche Brisanz der Situation vorstellen. Hier hilft eine offene und kollegiale Führungskultur, die mit flacher Hierarchie eine mögliche Kontaktscheue im Keim erstickt. Gehen sie immer davon aus, dass jede nicht gemeldete kritische Gefahrensituation zu einem Unfallereignis führen kann. Als Führungskraft haben Sie keine Chance sich in einer solchen Situation hinter einer vermeintlichen Unkenntnis der Gefahrenlage zu verstecken. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen nicht.
