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Was macht die ASA (der Arbeitsschutzausschuss)
Der Arbeitsschutzausschuss, der ASA, ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in allen Betrieben mit mehr als 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern ein Muss. Der Unternehmer organisiert und beruft den Arbeitsschutzausschuss ein. Er ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitsschutzausschuss einmal im Quartal zusammenkommt und arbeitssicherheitsrelevante Themen bespricht. Bei der ASA Sitzung sind Lösungen für Gefahrensituationen zu erarbeiten, Maßnahmen zu definieren und Verantwortliche zu benennen.
Wer nimmt bei ASA teil?
Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind der Unternehmer oder sein Vertreter, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, zwei Mitglieder des Betriebsrats, die Sicherheitsbeauftragten und eventuell zuständige Aufsichtsbehörden sowie Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere können entweder bei Bedarf oder auf eigene Initiative hin eingeladen werden. Empfehlenswert an dieser Stelle ist es, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass diese Behörden gern in Arbeitssicherheitsprozesse involviert werden, jede zweite ASA Sitzung mit den Aufsichtsbehörden beziehungsweise mit den Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung durchzuführen. Das gibt den Herrschaften das Gefühl beteiligt zu sein und nicht zuletzt hat man auch an dieser Stelle die Chance, aus Betroffenen Beteiligte zu machen und sie an der Lösungsfindung beziehungsweise an der Aufgabenstellung teilhaben zu lassen und deren professionelle Meinung einzuholen. Diese Herangehensweise führt, aus nachvollziehbaren Gründen, zu wohlwollenden Einschätzungen bei eventuell doch eintretenden Unfallereignissen. Haben Sie an dieser Stelle keine Scheu und lösen Sie sich von dem Gedanken, dass der Besuch der BG oder des Amtes für Arbeitssicherheit etwas Negatives ist.
Die Arbeitsschutzausschuss Sitzung
Die ASA Sitzung kann nur dann funktionieren, kann nur dann entscheidungsfähig sein, wenn der Unternehmer oder sein Vertreter in der Lage ist, getroffene Maßnahmen und Entscheidungen auch umzusetzen. Das bedeutet, dass ein eventuell benannter Vertreter Weisungsbefugnis und Budgetverantwortung haben muss. Sehen Sie im Arbeitsschutzausschuss kein notwendiges Übel, welches Sie zur Vervollständigung Ihrer rechtssicheren Dokumentation benötigen. Sehen Sie in der ASA vielmehr die Chance und die Möglichkeit, gemeinsam mit allen verantwortlichen Stellen, inklusive der Mitarbeitervertretungen, repräsentiert durch die Betriebsratsmitglieder und die Sicherheitsbeauftragten, tiefere Einblicke in die Arbeitsschutzorganisation Ihres Betriebes zu erlangen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Wie läuft eine ASA Sitzung ab?
Eine Sitzung des ASA, des Arbeitsschutzausschusses, läuft im Prinzip genauso ab wie jedes andere Meeting. Es gibt Themen, die entweder spontan oder in einer Agenda abgearbeitet werden. Fakten, Informationen und Meinungen zu den Themen werden diskutiert und im Idealfall gibt es Entscheidungen, Maßnahmen, Zuweisung von Verantwortungen und Terminsetzung. Auch vorgefallene oder beinahe vorgefallene Arbeitsunfälle werden in jeder ASA Sitzung abgefragt und besprochen. Das abschließende Protokoll dient dem Unternehmer als rechtssicheren Nachweis für die regelmäßige Durchführung des Arbeitsschutzausschusses und für die schnellere Abarbeitung wiederkehrender Themen (z.B. offenes Feuer an Weihnachtsgestecken).
Wer leitet eine ASA Sitzung?
Wie für alle arbeitsschutzrelevanten Belange, ist der Unternehmer auch für die Arbeitsschutzorganisation in seinem Betrieb verantwortlich. Die Bestimmung und Zusammensetzung eines ASA (Arbeitsschutzausschuss) gehört zu den Maßnahmen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Somit fällt auch die Organisation und Leitung der ASA Sitzung in die Verantwortung des Unternehmens. Es ist aber nicht unüblich, dass die Leitung der ASA Sitzung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsingenieur übernommen wird. Zu den in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Sicherheitsingenieurs gehört die Durchführung oder Planung der ASA Sitzung aber nicht. Weitere Informationen zur Übertragung von Unternehmerpflichten an eine geeignete Person finden Sie in unserem Blogbeitrag „Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz“.
Wer ist Verantwortlicher der ASA Sitzung?
Der Unternehmer ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verantwortlich für die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA). Er ist weiterhin verantwortlich für die Planung und regelmäßige Durchführung von ASA Sitzungen (1/Quartal). Jede in der ASA beschlossene Maßnahme und vor allem die nicht beschlossenen Maßnahmen haben einen Einfluss auf die Arbeitssicherheitskultur in dem jeweiligen Betrieb. Somit hat der Unternehmer nicht nur im rechtlichen Sinne die Verantwortung für die in der ASA Sitzung getroffenen Maßnahmen und daraus resultierenden Ergebnisse, sondern auch ein großes Interesse an diesem, vom ihm leicht positiv beeinflussbaren, funktionierenden Teil seiner betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Arbeitsschutzausschuss praxisnah gestalten
Nicht selten erleben wir in der Praxis, das Anweisungen und Lösungen, die von Führungskräften am grünen Tisch arbeitet wurden in der Praxis nicht, oder nur mit Problemen anwendbar sind. Das führt zum einen zu enormen Frust bei den Mitarbeitern, die den Spagat zwischen der Umsetzung betrieblicher Abläufe und der Einhaltung unmöglicher sicherheitstechnischer Anweisungen durchzuführen haben. Zum Anderen kann es dazu führen, dass eben diese unmöglichen sicherheitstechnischen Anweisungen ignoriert oder nicht ernst genommen werden, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen für den jeweils verantwortlichen Unternehmer, sollte es aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anweisungen zu einem Unfallereignis kommen. Binden Sie daher Mitarbeiter unbedingt in die Gestaltung des Arbeitsschutzausschusses ein!
Arbeitsschutzausschuss als Chance
Wenn Sie als Unternehmen die ASA als das wahrnehmen und nutzen als was sie gedacht ist, nämlich als Schnittstelle zwischen realistisch beurteilten betrieblichen Abläufen und der Verantwortung des Unternehmers unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Interessen, dann können Sie im Dialog Lösungen erarbeiten und realistische Maßnahmen festlegen, die durch ihre Realitätsnähe von der Mitarbeiterschaft auch mitgetragen werden. Diese Herangehensweise gibt Ihnen als Führungskraft nicht nur die Sicherheit, dass die von Ihnen festgelegten Maßnahmen auch umgesetzt werden, sondern erleichtert Ihnen als Folge dieser Sicherheit auch die Kontrolle der jeweiligen Maßnahmen.
Kommunikationskultur im Arbeitsschutzausschuss
Der Grundsatz, Betroffene zu Beteiligten zu machen, trifft in einer gut organisierten und funktionierenden ASA Sitzung zu 100% zu. Dazu ist es allerdings auch notwendig, in der ASA Sitzung eine Kommunikationskultur auf Augenhöhe zu schaffen. Unternehmer, die einen autoritären Führungsstil pflegen und diesen auch in die ASA Sitzung transportieren, werden außer Kopfnicken und Jasagen kaum etwas von Seiten der Mitarbeitervertretungen wahrnehmen. Das mag in der jeweiligen Situation recht angenehm und für ihr Selbstwertgefühl auch sehr schmeichelhaft sein. Allerdings verhindert diese Herangehensweise, dass Sie über Missstände informiert werden, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen und für die Sie im Schadensfall rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Verdeutlichen Sie sich als Führungskraft und als Verantwortlicher für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen, dass ihre Beschäftigten nach Paragraph 17 des Arbeitsschutzgesetzes das Recht und sogar die Pflicht haben, Sie auf nicht ausreichende Maßnahmen im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes aufmerksam zu machen und Sie diese Beschwerden ernst zu nehmen haben. Stellen Sie die sicherheitsrelevanten Mängel, auf die Sie Ihre Mitarbeiter aufmerksam gemacht haben nicht ab, so hat der Mitarbeiter das Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Gesetzlich ist dem Mitarbeiter nach Paragraph 17 des Arbeitsschutzgesetzes garantiert, dass ihm daraus keine Nachteile entstehen dürfen. Führen Sie sich dieses immer vor Augen wenn Sie eine ASA Sitzung leiten oder an einer ASA Sitzung teilnehmen.
Wie oft tagt der Arbeitsschutzausschuss?
Der Gesetzgeber schreibt 4 ASA Sitzungen pro Jahr vor. Das bedeutet nicht, dass man auf Krampf einmal im Quartal sich unbedingt Themen ausdenken muss, mit denen man eine ASA Sitzung füllen könnte. Sind keine Themen da, ist dieses zu protokollieren und dann kann eine ASA Sitzung auch nach 5, 10 oder 15 Minuten vorbei sein. Man dokumentiert, wer anwesend gewesen ist, man dokumentiert, dass keine sicherheitsrelevanten Themen aufgetaucht sind und schon hat man die gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung einer ASA Sitzung erfüllt und kann zum Tagesgeschäft übergehen. Als Hilfestellung können Sie hier einen immer relevanten Protokollpunkt der ASA Sitzung nehmen, nämlich die Anzahl der Arbeitsunfälle im Zeitraum seit der Durchführung der letzten ASA Sitzung. Haben sich keine Unfallereignisse zugetragen, wird dieses protokolliert. Sind Unfälle geschehen, sind diese zu besprechen, Maßnahmen festzulegen wie in Zukunft solche Unfallereignisse verhindert werden können. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren und gegebenenfalls mit den betroffenen Mitarbeitern Unterweisungen durchzuführen, die dann auch entsprechend zu protokollieren sind.
Je weniger Sie den Beteiligten, insbesondere ihren Mitarbeitern das Gefühl geben, nur eine administrative Pflicht zu erfüllen, sondern aktiv an der Gestaltung der Arbeitssicherheit in ihrem Wirkungskreis beteiligt zu sein, desto stärker wird die Identifikation des Mitarbeiters mit dem Themenbereich Arbeitssicherheit und mit Ihrem Unternehmen sein.